11.06.2015

Kauf einer Immobilie

Für viele Menschen eines der umfangreichsten Geschäfte im Leben: Der Kauf eines Hauses oder einer Immobilie. Hierbei wird nicht selten ein Großteil des ersparten Vermögens investiert und häufig auch eine zusätzliche Immobilienfinanzierung, also ein Bank-Darlehen, aufgenommen. Damit Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf sachgemäß beraten und rechtliche Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung des Notars beim Kauf von Haus, Wohnung, Gewerbeimmobilie oder Grundstück gesetzlich vorgeschrieben.

Ob der Immobilienkauf hinsichtlich Wert und Wertentwicklung eine gute Entscheidung ist, muss der Käufer natürlich selbst beurteilen. Diese Entscheidung kann der Notar nicht übernehmen. Der Notar berät und begleitet den Immobilienkauf jedoch aus juristischer Sicht. Er sorgt für eine rechtssichere Vertragsgestaltung und kümmert sich um weitere notwendige Schritte wie die Prüfung des Grundbucheintrages, die Beurkundung des Immobilienkaufvertrags, Beurkundung von Grundpfandrechten im Falle eines Darlehens und die Meldung des Kaufvertrages an die Grunderwerbsstelle beim zuständigen Finanzamt.

Welche Aufgaben genau der Notar beim Immobilienkauf übernimmt hat die Bundesnotarkammer in einem Merkblatt übersichtlich für Sie zusammengestellt. Und noch mehr. Das Merkblatt gibt auch weitere Hinweise worauf Sie beim Hauskauf achten sollten:

http://www.bnotk.de/_downloads/Hinweise/Hauskauf-Info.pdf

Tag-It: Immobilienkauf, Beurkundung Immobilienkaufvertrag, Notar, Checkliste Hauskauf, Immobilienfinanzierung, Grundbucheintrag