08.06.2016

Kündigung bei Antritt von ungenehmigtem Urlaub

Ende des Monats bekommen die ersten Bundesländer Schulferien und die Urlaubszeit beginnt. Doch nicht immer genehmigt der Arbeitgeber den Urlaub zur gewünschten Zeit. Warum es nicht ratsam ist, bei Ablehnung des Urlaubs trotzdem einfach zu fahren, erklärt ein Fachartikel der juristischen Redaktion des Portals anwalt.de

Denn nach § 7 Abs. 1 BurlG sind zwar die Wünsche des Arbeitnehmers bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs zu berücksichtigen, die Entscheidung liegt aber letztendlich beim Arbeitgeber.

Sprechen zum Beispiel betriebliche Notwendigkeiten gegen die urlaubsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers zum gewünschten Zeitpunkt, darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen.

So ärgerlich dies für den Arbeitnehmer im Einzelfall sein kann, keinesfalls sollte er dann ohne genehmigten Urlaub einfach von der Arbeit fernbleiben. Unentschuldigtes Fehlen kann nämlich zu einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung führen. Unter Umständen kann sich der Arbeitnehmer jedoch an das Arbeitsgericht wenden, um die Angelegenheit dort klären zu lassen.

Den ausführlichen Fachbeitrag zum Thema „Kündigung bei Antritt von ungenehmigtem Urlaub“ finden Sie hier.

Tag-It: Arbeitsrecht, Unternehmen, Kündigung, Urlaub, Urlaubsanspruch, Arbeitsgericht, Arbeitnehmer, Arbeitgeber