16.06.2015

Kündigung nach Geltendmachung des Mindestlohns

Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung als Reaktion auf die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns aus, ist diese Kündigung unwirksam. So entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin in seinem Urteil vom 17.4.2015.

Weitere Informationen zum Urteil und dem zugrundeliegenden Arbeitsrechts-Streit hat die IHK Frankfurt auf ihrer Internetseite bereitgestellt:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/aktuell/news/17433/

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