29.04.2013

Langjährige Mitarbeiter genießen auch bei langer Krankheit Kündigungsschutz

Auch wenn sie viel wegen Krankheit ausfallen, genießen langjährige Mitarbeiter eines Unternehmens Schutz vor Kündigung. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil vom 27.3.2013.

Wie aus einem Bericht des Haufe-Verlags hervorgeht, war im konkreten Fall eine Frau 16 Jahre lang in einem Postunternehmen beschäftigt und damit ordentlich unkündbar. Innerhalb von zweieinhalb Jahren fehlte sie dann krankheitsbedingt an bis zu 80 Tagen im Jahr.

Das Unternehmen sprach daraufhin eine fristlose Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus, die vom Frankfurter Arbeitsgericht jedoch für ungültig erklärt wurde. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 16 Jahren sei ein Zeitraum von zweieinhalb Jahren zu kurz, um eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose stellen zu können. Zudem hätte das Unternehmen im konkreten Fall vor dem Ausspruch einer firstlosen Kündigung auch den Versuch einer betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahme unternehmen müssen.

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