05.04.2015

Neue Richtlinien für die Vergabe von Immobilienkrediten

Ab 21. März 2016 gelten für Immobilienkredite neue EU-Standards. Banken müssen ihre Kunden bei der Vergabe von Baukrediten künftig besser beraten und die Kreditwürdigkeit strenger prüfen. Zudem ändern sich die Vorgaben beim Widerruf.

Auch wenn es ihm Einzelfall zu einer schnelleren Ablehnung des Kreditnehmers führen kann, sollen die neuen EU-Richtlinien für die Vergabe von Immobilienkrediten in erster Linie die Verbraucher schützen. Hierzu sind Banken künftig verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers strenger zu prüfen. Auch müssen Vermittler gegenüber dem Darlehnsnehmer mehr Transparenz walten lassen und künftig deutlich darauf hinweisen, wenn eine Provision für die Kreditvermittlung fließt. Verletzt die Bank oder Sparkasse diese Pflichten, so kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen und die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung entfällt.

Neu gilt ab dem 21. März auch bei Null-Prozent-Finanzierungen für Immobilien ein Widerrufsrecht. Abgeschafft wird hingegen das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ für Immobilienkredite. Künftig erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Für Kreditnehmer mit Altvertrag gibt es eine Übergangsfrist bis zum 21. Juni 2016.

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