22.08.2017

Notare verwahren Urkunden zukünftig digital

Notarielle Urkunden sollen künftig nicht mehr ausschließlich in Papierform aufbewahrt sondern in einem Elektronischen Urkundenarchiv digital gespeichert werden.

Gerichte, Ämter und Banken können damit Notarurkunden elektronisch verwenden und Verwaltungs- und Archivierungsprozesse enorm beschleunigt werden, weist die Bundesnotarkammer (bnotk) auf die Vorteile der elektronischen Aufbewahrung hin: „Statt Schnur und Siegel erhalten die Dokumente eine elektronische Signatur, die sie rechts- und beweissicher macht.“ Dies beschleunige die Verwaltung und entlaste nicht zuletzt die Justiz.

Ein entsprechendes Gesetzt wurde im Juni 2017 verkündeten. Die Bundesnotarkammer werde nun Schritt für Schritt in den nächsten vier Jahren das Elektronische Urkundenarchiv einrichten, in dem die Notardokumente für 100 Jahre gespeichert werden.

Notare müssen hierfür die Urkunden digitalisieren, qualifiziert elektronisch signieren und verschlüsseln. Eine Ausfertigung der Urkunde in Papierform können die Beteiligten aber auch weiterhin erhalten.

Um die Beweiskraft sicherzustellen und vor Datenmissbrauch zu schützen, unterliegt die Digitalisierung und Speicherung besonderen gesetzlichen Anforderungen. Notare werden über ein speziell gesichertes Netzwerk, das höchstmöglichen Sicherheitsstandards entspricht, an das Elektronische Urkundenarchiv angeschlossen.

Weitere Informationen zur digitalen Archivierung notarieller Urkunden finden Sie in einer entsprechenden Pressemeldung der Bundesnotarkammer.

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