17.06.2013

SEPA – Umstellung Zahlungsverkehr auch im Personalwesen

Kostenloses Online-Seminar am 21. Juni 2013, 10.00 Uhr

Zum 1. Februar 2014 erfolgt die Umstellung auf das einheitliche europäische SEPA-Zahlungsverfahren, um den elektronischen Zahlungstransfer in den teilnehmenden Euro-Ländern zu vereinfachen. Dies betrifft auch die Lohnabrechnung und Lohnzahlungen in Unternehmen. Gerade größere Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um für die Einführung des SEPA-Verfahrens gerüstet zu sein. Am 21. Juni um 10.00 Uhr bietet der Haufe-Verlag hierzu ein kostenfreies ca. 60-Minütiges Online-Seminar an.

Mit Einführung des SEPA-Verfahrens wird die bislang in Deutschland für Überweisungen und Lohnzahlungen übliche Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl wird dann durch IBAN und BIC ersetzt. IBAN steht hierbei für „International Bank Account Number“ und ersetzt die bisherige Kontonummer. Der BIC (Business Identifier Code) oder auch SWIFT-Code enthält die Daten zum Kreditinstitut, ersetzt also die bisherige Bankleitzahl.

Die Personalabteilung nun vor der Aufgabe, frühzeitig mit der Sammlung und Ergänzung der Bankverbindungsdaten aller Mitarbeiter und sonstiger Empfänger zu beginnen sowie rechtzeitig die Entgeltabrechnungssysteme und Banking-Software auf ihre SEPA-Fähigkeit zu prüfen und diese gegebenenfalls anzupassen. Worauf hierbei zu achten ist und welche Hilfestellung es gibt, ist Inhalt eines einstündigen Online-Seminars, das der Haufe-Verlag am Freitag, dem 21. Juni ab 10.00 Uhr anbietet.

Weitere Informationen und Anmeldung:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/umstellung-auf-sepa-ueberweisung-in-der-entgeltabrechnung_78_180806.html

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