12.07.2013

Urlaub und Arbeitsrecht: Wann kann der Arbeitgeber Urlaubswünsche verweigern?

Die Urlaubszeit steht vor der Tür oder sie hat schon begonnen. Für viele Menschen ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr, Zeit für Familie, Erholung oder Hobbies. Daher bestehen für die Urlaubsplanung auch meist konkrete Vorstellungen und Wünsche. Doch nicht immer wird der Urlaub wie gewünscht genehmigt. Wann kann der Arbeitsgeber Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter ablehnen? Und darf er sogar feste Arbeitszeiten in Form von Betriebsferien festschreiben?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein aktueller Beitrag auf dem Infoportal des Haufe Verlages und stellt fest, dass nach§ 7 Abs. 1 Satz 1 BurlG durchaus betriebliche Gründe einem konkreten Urlaubswunsch des Arbeitsnehmers entgegenstehen können, wenn z.B. durch den Urlaub ein gesicherter Fortgang des Betriebsablaufes nicht mehr gewährleistet ist.

Auch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Betriebsrat rechtswirksame Betriebsferien festzulegen, die seine betrieblichen Belange schützen und Vorrang vor individuellen Urlaubswünschen der Arbeitnehmer haben. Strittig ist die Frage, wie viele der Urlaubstage der Arbeitgeber durch Betriebsferien fest vorgeben darf.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/kann-der-arbeitgeber-urlaubswuensche-der-mitarbeiter-verweigern_76_185638.html

Tag-It: Arbeitsrecht, Urlaub, Urlaubsanspruch, Betriebsferien, betriebliche Belange, Arbeitsverhältnis, Wirtschaft, Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer