23.02.2015

Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge

von Bettina Schmidt, Notarin

Ähnlich wie bei der Übertragung von Privatvermögen sollte das Ziel der Unternehmensnachfolge bei Betrieben, insbesondere mittelständischen Familienunternehmen, vor allem der optimale Vermögenserhalt sein. Die Familie des Übergebers sollte optimal versorgt werden und der Erwerber gleichzeitig durch möglichst geringe finanzielle Belastungen (Reduzierung von Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer und/oder Abfindungs- bzw. Pflichtteilszahlungen) abgesichert werden.

Diese Ziele sind am besten zu erreichen, wenn die Übertragung noch zu Lebzeiten stattfindet.

Ist in der Familie ein geeigneter und bereiter Nachfolger vorhanden, sollte dieser rechtzeitig in das Unternehmen eingeführt und die weichenden Geschwister abgefunden werden, wie z.B. durch Immobilienübertragungen. Ist kein geeigneter Nachfolger in der Familie vorhanden, muss ein Fremdgeschäftsführer rechtzeitig gefunden und in das Unternehmen eingeführt werden.

Ein Betriebskollaps droht, wenn die Übergeber die Auseinandersetzung mit ihren Kindern scheuen und das Unternehmen sämtlichen Geschwistern übertragen, unabhängig von ihrer Eignung und ihren Fähigkeiten. Die Folge wird sein, dass verschiedene Personen verschiedene Ansichten über die Betriebsführung vertreten und das Unternehmen sich selbst lahmlegt, weil Entscheidungen nur zögerlich getroffen werden, oftmals falsche. Damit schaden die Senioren, die mit viel Kraft das Unternehmen aufgebaut haben, nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Kindern. Das lange aufgebaute Vermögen ist dann für beide Generationen und die nachfolgenden Generationen in Gefahr.

Wir empfehlen daher, sich schon zu Lebzeiten frühzeitig mit der Frage der Betriebsfortführung auseinander zu setzen und entsprechende Testamente und Übertragungsverträge notariell beurkunden zu lassen.
Für eine optimale Vermögensnachfolge ist allerdings rechtzeitig eine umfassende betriebswirtschaftliche, finanzielle, steuerliche, juristische und psychologische Analyse des Unternehmens vorher durchzuführen. Nur so kann ein für beide Seiten ideale Lösung für die gesamte Familie gefunden werden. Dabei ist Ihnen Ihr Notar zusammen mit Ihrem Steuerberater gerne behilflich.

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