11.09.2023

Testament schreiben: Diese Vorteile bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Notar

Von Notarin Bettina Selzer

Schaut man im Internet, wird man von schlauen Ratgebern zum Thema Testament überschüttet. Formulare und Bücher ergänzen das umfangreiche Angebot, wie man sein Testament erstellen kann. Wenig bekannt ist, dass die Errichtung eines Testaments beim Notar einige entscheidende Vorteile bietet und die Kosten für die Beurkundung gleichzeitig relativ überschaubar sind.

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Vorteile des notariellen Testaments auf einen Blick:

  • Fachkundige Beratung und Formulierung bieten Rechtssicherheit.
  • Hinterlegung beim Nachlassgericht und Registrierung im zentralen Testamentsregister.
  • Schnelle Testamentseröffnung, meist kein Erbschein erforderlich.
  • Transparente und vergleichbare Gebühren, ggf. sogar Kostenvorteile.

Wie soll ich mein Testament am besten machen?
Vor- und Nachteile verschiedener Varianten

Folgende Fragen stellen sich, wenn man über sein Testament nachdenkt:

  • Schreibe ich mein Testament selbst?
  • Gehe ich zum Anwalt?
  • Gehe ich zum Notar?
  • Wo sind die Vor- und Nachteile?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Das selbst verfasste Testament

Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, fallen vordergründig keine Kosten an. Dies scheint ein entscheidender Vorteil zu sein.

Kommt es zum Erbfall, muss in der Regel jedoch ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. Dies kostet Ihre Hinterbliebenen dann Zeit und Geld. Hinzu kommen Unsicherheiten in der Rechtssicherheit und ggf. in der Rechtsauslegung beim selbst verfassten Testament. Nicht selten sind hiermit weitere Kosten für Rechtsberatung und im schlimmsten Fall Prozesskosten verbunden.

Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, müssen Sie sich darauf verlassen, dass die Ratgeber und Formulare, die Sie finden, von Ihnen richtig verstanden werden. Da Sie selbst meist kein im Erbrecht erfahrener Jurist sind, können Sie dabei viele Fehler machen.

Ein Testament ist eine juristisch anspruchsvolle Angelegenheit. Handschriftliche Testamente, die ohne juristische Hilfe verfasst werden, sind sehr häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben und Hinterbliebenen. Oftmals verstehen Dritte auch nicht, was der Erblasser beim Schreiben gemeint hat.

Testament erstellen beim Rechtsanwalt

Gehen Sie zum Anwalt, finden Sie dort professionelle Unterstützung, vielleicht sogar durch einen erfahrenen Erbrechtsanwalt. Er kann mit Ihnen Ihren letzten Willen besprechen und verschiedene Varianten aufzeigen, die Ihre Wünsche berücksichtigen. Ein Anwalt darf Ihr Testament allerdings nicht beurkunden. Dies kann nur ein Notar.

Das bedeutet, der Rechtsanwalt kann Ihnen lediglich den Text vorschlagen, den Ihr Testament seiner Meinung nach haben sollte. Diesen Text müssen Sie anschließend handschriftlich abschreiben und unterschreiben, da ein vom Anwalt geschriebenes Testament ansonsten unwirksam ist.

Dann muss der Text noch beim für Sie zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Die Kosten für diese anwaltliche Beratung können mit dem Anwalt verhandelt werden. Wenn sie nicht vor Beauftragung ausgehandelt werden, wird der Anwalt nach Ihrem Vermögen gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen.

Testament erstellen beim Notar

Gehen Sie zum Notar, wird er sich als erstes den Sachverhalt schildern lassen und Sie dann, genau wie ein guter Anwalt, über verschiedene Alternativen aufklären. So wird die am besten geeignete Form gefunden, um Ihren letzten Willen umzusetzen.

Sowohl Anwalt als auch Notar nehmen sich Zeit für eine vorangehende Beratung. Diese Beratung fällt weg, wenn Sie das Testament alleine ohne Hilfestellung aufgesetzt haben.

Der Notar wird nach dem Beratungsgespräch einen Testamentsentwurf nach Ihren Wünschen erstellen und Ihnen diesen vor der Beurkundung zusenden, damit Sie noch Fragen stellen und Änderungswünsche äußern können.

Nach der Beurkundung wird der Notar das Testament für Sie beim Nachlassgericht hinterlegen und beim Testamentsregister anmelden. Durch das Testamentsregister ist gewährleistet, dass das aktuelle Testament vom Nachlassgericht schnell gefunden wird.

Mit der notariellen Urkunde können die Erben im Erbfall schnell das Erbe antreten und durchsetzen. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, als er festlegte, dass Testamente strengen Formvorschriften unterliegen: handschriftlich oder notariell beurkundet, sonst sind sie unwirksam.

Nachteile des selbst verfassten Testaments

Ist das Testament handschriftlich verfasst und selbst beim Nachlassgericht hinterlegt, auch nach anwaltlicher Beratung, dann müssen Ihre Erben nach Ihrem Tod in der Regel zunächst noch einen Erbschein beantragen, beispielsweise zur Vorlage bei den Banken und dem Grundbuchamt.

Damit sind für die Erben nicht nur viele Umstände, sondern oftmals höhere Kosten verbunden als bei einem notariellen Testament! Im ungünstigsten Fall entstehen also doppelte Kosten: Kosten für den Rechtsanwalt und Kosten für den Erbschein später.

Oder der Anwalt rät nach einer Beratung zur Beurkundung beim Notar. Dadurch entstehen Kosten sowohl für die Beurkundung als auch für die anwaltliche Beratung.

Vorteile und Kosten der Testamentserrichtung durch einen Notar

Beim Notar erhalten Sie eine kompetente Rechtsberatung, die Testamentserstellung, Beurkundung, Hinterlegung beim Nachlassgericht und Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer aus einer Hand.

Die Beratung beim Notar erfolgt ohne zusätzliche Berechnung, wenn Sie das Testament dort auch beurkunden lassen. Sie ist mit den festgelegten Gebühren für die Beurkundung abgegolten.

Die Notarkosten sind wesentlich günstiger als viele Bürger denken. Auch diese richten sich nach dem Vermögen. Und auch beim Notar können Sie sich vor der Beauftragung die Kosten für ein Testament und einen Erbschein mitteilen lassen.

Beispiele Notarkosten Testament

Hier zwei Berechnungsbeispiele basierend auf den geltenden Gebührensätzen zum Zeitpunkt September 2023:

Beispiel 1: Einzeltestament

Die Gebühren bei einem Testament berechnen sich nach dem Gesamtvermögen des Erblassers, wobei Schulden bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden können.

Bei einem Einzeltestament eines Erblassers mit einem nach Abzug von Schulden errechneten Vermögen von 134.357,64 € entstehen die folgenden Notargebühren:

KV 21200 Beurkundungsverfahren § 102 Geschäftswert: 134.357,64 €

327,00 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w)

2,25 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

KV 32015 Honorarauslagen (netto)

4,50 €

Zwischensumme netto

353,75 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

67,21 €

Zwischensumme brutto

420,96 €

KV 32015 Sonstige Aufwendungen (Registrierung Zentrales Testamentsregister)

12,50 €

Gesamtbetrag

433,46 €

Beispiel 2: Erbvertrag/gemeinschaftliches Testament

Zwei Erblasser beurkunden einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament und haben ein nach § 102 Abs. 2 GNotKG bereinigtes Gesamtvermögen von 222.000,00 €:

KV 21100 Beurkundungsverfahren §§ 97, 102 Geschäftswert: 222.000,00 €

970,00 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w)

5,85 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

KV 32015 Honorarauslagen (netto)

4,50 €

Zwischensumme netto

1.005,35 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

191,02 €

Zwischensumme brutto

1.196,37 €

KV 32015 Sonstige Aufwendungen (Registrierung Zentrales Testamentsregister)

25,00 €

Gesamtbetrag

1.221,37 €

Meine Empfehlung:

Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige Angelegenheit. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des notariell beurkundeten Testaments geschaffen. So entsteht Rechtssicherheit, damit das Erbe entsprechend dem eigenen Willen erfolgt. Spätere Erbstreitigkeiten können vermieden werden.

Die Kosten für das Testament beim Notar können Sie mit den Kosten, die bei einem Rechtsanwalt entstehen, vorab vergleichen und auch die übrigen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Berücksichtigen Sie hierbei auch mögliche spätere Kosten, die Ihren Erben durch einen Erbschein entstehen.

Von einem eigenhändigen Testament ohne anwaltlich oder notarielle Beratung ist dringend abzuraten.

Sie wünschen Unterstützung?

Als Notare in Frankfurt helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Nachlassregelung und dem Verfassen eines notariell beurkundeten Testaments. Rufen Sie uns einfach an.

Telefon: 069 / 72 30 17
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