11.09.2026

Testament schreiben: Diese Vorteile bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Notar

Von Notarin Bettina Selzer

Ein Testament lässt sich grundsätzlich auf drei Arten erstellen: handschriftlich selbst verfasst ohne fachliche Hilfe, mit Unterstützung eines Rechtsanwalts oder beim Notar mit notarieller Beurkundung. Doch wo liegen die jeweiligen Vor- und Nachteile? Und warum sollten Sie besonders die Testamentserstellung beim Notar in Erwägung ziehen?

Der folgende Beitrag gibt Ihnen Antworten auf diese Fragen. Wenig bekannt ist, dass die Errichtung eines Testaments beim Notar einige entscheidende Vorteile bietet. Gleichzeitig sind die Kosten für die Beurkundung überschaubar.

Vorteile des notariellen Testaments auf einen Blick:

  • Fachkundige Beratung und Formulierung bieten Rechtssicherheit.
  • Hinterlegung beim Nachlassgericht und Registrierung im zentralen Testamentsregister.
  • Schnelle Testamentseröffnung, meist kein Erbschein erforderlich.
  • Transparente und vergleichbare Gebühren, ggf. sogar Kostenvorteile.

Wie soll ich mein Testament am besten machen?
Vor- und Nachteile verschiedener Varianten

Folgende Fragen stellen sich, wenn man über sein Testament nachdenkt:

  • Schreibe ich mein Testament selbst?
  • Gehe ich zum Anwalt?
  • Gehe ich zum Notar?
  • Wo sind die Vor- und Nachteile?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Hier ein erster Überblick:

  Beratung und Gestaltung Form des Testaments Verwahrung/Auffindbarkeit Erbnachweis im Erbfall
Selbst schreiben Keine fachliche Beratung Eigenhändig vollständig handschriftlich Private Aufbewahrung oder amtliche Verwahrung möglich Abhängig von Eindeutigkeit und Stelle; Erbschein kann erforderlich werden
Anwalt Rechtliche Beratung und Entwurf möglich Bei eigenhändigem Testament muss der Erblasser den vollständigen Text selbst schreiben und unterschreiben; alternativ kann anschließend ein Notar beurkunden Amtliche Verwahrung möglich Abhängig von Form, Inhalt und Eindeutigkeit
Notar Beratung, Entwurf und Beurkundung Öffentliches/notarielles Testament Amtliche Verwahrung und Registrierung werden veranlasst Erleichtert den Nachweis regelmäßig; Erbschein oft nicht erforderlich

Das selbst verfasste Testament

Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, fallen vordergründig keine Kosten an. Dies scheint ein entscheidender Vorteil zu sein.

Kommt es zum Erbfall, muss in der Regel jedoch ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. Dies kostet Ihre Hinterbliebenen dann Zeit und Geld. Hinzu kommen Unsicherheiten in der Rechtssicherheit und ggf. in der Rechtsauslegung beim selbst verfassten Testament. Nicht selten sind hiermit weitere Kosten für Rechtsberatung und im schlimmsten Fall Prozesskosten verbunden.

Wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben, müssen Sie sich darauf verlassen, dass die Ratgeber und Formulare, die Sie finden, von Ihnen richtig verstanden werden. Da Sie selbst meist kein im Erbrecht erfahrener Jurist sind, können Sie dabei viele Fehler machen.

Ein Testament ist eine juristisch anspruchsvolle Angelegenheit. Handschriftliche Testamente, die ohne juristische Hilfe verfasst werden, sind sehr häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben und Hinterbliebenen. Oftmals verstehen Dritte auch nicht, was der Erblasser beim Schreiben gemeint hat. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Erbe sein Erbe nicht antreten kann.

Testament erstellen beim Rechtsanwalt

Gehen Sie zum Anwalt, finden Sie dort professionelle Unterstützung, hoffentlich durch einen erfahrenen Erbrechtsanwalt. Er kann mit Ihnen Ihren letzten Willen besprechen und verschiedene Varianten aufzeigen, die Ihre Wünsche berücksichtigen. Ein Anwalt darf Ihr Testament allerdings nicht beurkunden. Dies kann nur ein Notar.

Das bedeutet: Der Rechtsanwalt kann Ihnen einen Text für Ihr Testament vorschlagen. Soll daraus ein eigenhändiges Testament werden, müssen Sie den vollständigen Text selbst handschriftlich abschreiben und unterschreiben. Ein maschinengeschriebener oder lediglich vom Anwalt unterschriebener Entwurf wäre als eigenhändiges Testament unwirksam.

Ein eigenhändiges Testament kann in besondere amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht gegeben werden. Das hilft dabei, dass es im Erbfall zuverlässig aufgefunden wird. Die amtliche Verwahrung ersetzt jedoch nicht die notarielle Beurkundung.

Ein notarielles Testament kann den Erben den Nachweis ihrer Erbenstellung regelmäßig erleichtern und einen Erbschein häufig entbehrlich machen.

Bei streitigen oder besonders komplexen Konstellationen kann eine anwaltliche Interessenvertretung während der Testamentserstellung sinnvoll sein, etwa wenn bereits ein Konflikt zwischen möglichen Erben besteht oder steuerliche und gesellschaftsrechtliche Spezialfragen mit weiteren Beratern abgestimmt werden müssen. Soll eine notarielle Urkunde errichtet werden, übernimmt die Beurkundung anschließend der Notar.

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung sollten Sie vorab klären. Rechtsanwälte können eine Vergütungsvereinbarung, etwa ein Pauschal- oder Stundenhonorar, treffen. Ohne Vereinbarung gelten für Verbraucher bei einer Beratung die gesetzlichen Grenzen des § 34 RVG. Soll nach der anwaltlichen Beratung zusätzlich ein notarielles Testament errichtet werden, können Anwalts- und Notarkosten nebeneinander anfallen.

Testament erstellen beim Notar

Gehen Sie zum Notar, wird er sich als Erstes den Sachverhalt schildern lassen und Sie dann, genau wie ein guter Anwalt, über verschiedene Alternativen aufklären. So wird die am besten geeignete Form gefunden, um Ihren letzten Willen umzusetzen.

Sowohl Anwalt als auch Notar nehmen sich Zeit für eine vorangehende Beratung. Diese Beratung fällt weg, wenn Sie das Testament allein, ohne Hilfestellung, aufgesetzt haben.

Der Notar wird nach dem Beratungsgespräch einen Testamentsentwurf nach Ihren Wünschen erstellen und Ihnen diesen vor der Beurkundung zusenden, damit Sie noch Fragen stellen und Änderungswünsche äußern können.

Nach der Beurkundung wird der Notar das Testament für Sie beim Nachlassgericht hinterlegen und beim Testamentsregister anmelden. Durch das Testamentsregister ist gewährleistet, dass das aktuelle Testament vom Nachlassgericht schnell gefunden wird.

Mit der notariellen Urkunde können die Erben im Erbfall schnell das Erbe antreten und durchsetzen. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, als er festlegte, dass Testamente strengen Formvorschriften unterliegen: handschriftlich oder notariell beurkundet, sonst sind sie unwirksam.

Testament beim Anwalt oder Notar? Die kurze Antwort:

Sowohl ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt als auch ein Notar kann Sie bei der Gestaltung Ihres letzten Willens beraten.

Ein Rechtsanwalt kann einen Testamentsentwurf erstellen; die notarielle Beurkundung darf jedoch nur ein Notar vornehmen.

Entscheiden Sie sich für ein notarielles Testament, erhalten Sie Beratung, Entwurf, Beurkundung, amtliche Verwahrung und Registrierung aus einer Hand.

Das kann den Erben später den Erbnachweis erleichtern und einen Erbschein häufig entbehrlich machen.

Nachteile des selbst verfassten Testaments mit oder ohne Beratung beim Rechtsanwalt

Bei einem eigenhändigen Testament kann ein Erbschein erforderlich werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erbfolge nicht eindeutig nachweisbar ist oder Grundbuchangelegenheiten zu regeln sind.

Gegenüber Banken kann ein eröffnetes eigenhändiges Testament in klaren Fällen zwar ausreichen. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag erleichtert den Erbnachweis jedoch regelmäßig. Bei Grundbesitz kann die öffentliche Urkunde zusammen mit der Eröffnungsniederschrift den Erbschein grundsätzlich ersetzen.

Mit einem selbst verfassten Testament sind für die Erben nicht nur viele Umstände, sondern oftmals höhere Kosten verbunden als bei einem notariellen Testament.

Im ungünstigsten Fall entstehen sogar doppelte Kosten: Kosten für den Rechtsanwalt für die Beratung zur Testamentserrichtung und später Kosten für den Erbschein.

Oder der Anwalt empfiehlt nach einer Beratung die Beurkundung beim Notar. Auch dann entstehen Kosten sowohl für die Beurkundung als auch für die anwaltliche Beratung.

Vorteile der Testamentserrichtung durch einen Notar

Beim Notar erhalten Sie eine kompetente Rechtsberatung, die Testamentserstellung, Beurkundung, Hinterlegung beim Nachlassgericht und Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer aus einer Hand.

Der Notar ist bei der Gestaltung eines Testaments zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er klärt die Wünsche der testierenden Person und gestaltet die Urkunde rechtssicher. Sind mehrere Personen beteiligt, etwa Ehegatten bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Partner eines Erbvertrags, achtet der Notar auf eine ausgewogene, für alle Beteiligten verständliche Gestaltung.

Bei der Beurkundung verschafft sich der Notar zudem einen persönlichen Eindruck von der Testierfähigkeit. Das kann im späteren Erbfall helfen, Streit über die Wirksamkeit des Testaments zu vermeiden. Gerade bei fortgeschrittenem Alter oder wenn Angehörige Konflikte erwarten, kann dies ein wichtiger Gesichtspunkt sein.

Die Beratung beim Notar erfolgt ohne zusätzliche Berechnung, wenn Sie das Testament dort auch beurkunden lassen. Sie ist mit den festgelegten Gebühren für die Beurkundung abgegolten.

Kosten der Testamentserrichtung durch einen Notar

Die Notarkosten sind bundesweit gesetzlich geregelt. Maßgeblich sind insbesondere das Reinvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung und die gewählte Gestaltung. Für ein Einzeltestament fällt grundsätzlich eine 1,0-Gebühr an. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag ist grundsätzlich eine 2,0-Gebühr maßgeblich. Hinzu kommen Auslagen, Umsatzsteuer sowie Kosten der amtlichen Verwahrung und Registrierung. Gerne teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab mit.

Die Notarkosten sind wesentlich günstiger, als viele Bürger denken. Natürlich können Sie sich beim Notar vor der Beauftragung die Kosten für ein Testament und einen Erbschein nennen lassen.

Beispiele Notarkosten Testament

Hier zwei Berechnungsbeispiele basierend auf den geltenden Gebührensätzen zum Zeitpunkt September 2026. Zusätzlich fällt für die besondere amtliche Verwahrung des Testaments eine gerichtliche Gebühr von derzeit 82,00 € an (KV 12100 GNotKG).

Beispiel 1: Einzeltestament

Die Gebühren bei einem Testament berechnen sich nach dem Gesamtvermögen des Erblassers, wobei Schulden bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden können.

Bei einem Einzeltestament eines Erblassers mit einem nach Abzug von Schulden errechneten Vermögen von 134.357,64 € entstehen die folgenden Notargebühren:

KV 21200 Beurkundungsverfahren § 102 Geschäftswert: 134.357,64 €

327,00 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w)

2,25 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

KV 32015 Honorarauslagen (netto)

4,50 €

Zwischensumme netto

353,75 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

67,21 €

Zwischensumme brutto

420,96 €

KV 32015 Sonstige Aufwendungen (Registrierung Zentrales Testamentsregister)

12,50 €

Gesamtbetrag

433,46 €

Beispiel 2: Erbvertrag/gemeinschaftliches Testament

Zwei Erblasser beurkunden einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament und haben ein nach § 102 Abs. 2 GNotKG bereinigtes Gesamtvermögen von 222.000,00 €:

KV 21100 Beurkundungsverfahren §§ 97, 102 Geschäftswert: 222.000,00 €

970,00 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w)

5,85 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale

20,00 €

KV 32015 Honorarauslagen (netto)

4,50 €

Zwischensumme netto

1.000,35 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 %

190,07 €

Zwischensumme brutto

1.190,42 €

KV 32015 Sonstige Aufwendungen (Registrierung Zentrales Testamentsregister)

25,00 €

Gesamtbetrag

1.215,42 €

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Testament schreiben

Kann ein Anwalt ein Testament beurkunden?

Nein. Ein Rechtsanwalt kann beraten und einen Entwurf erarbeiten. Ein notarielles Testament wird jedoch durch einen Notar errichtet und beurkundet. Der Erblasser kann seinen letzten Willen dem Notar erklären oder ihm zur Vorbereitung eines Testament-Entwurfs eine schriftliche Erklärung übergeben, die seinen letzten Willen enthält.

Was ist günstiger: Testament beim Anwalt oder beim Notar?

Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich insbesondere nach dem Reinvermögen und der Gestaltung. Anwaltskosten sollten vorab vereinbart werden. Bei Verbrauchern gelten ohne Vereinbarung für eine Beratung gesetzliche Höchstgrenzen. Werden zunächst anwaltliche Beratung und anschließend notarielle Beurkundung in Anspruch genommen, können beide Kostenarten nebeneinander anfallen.

Brauchen Erben mit einem notariellen Testament grundsätzlich keinen Erbschein?

Das gilt nicht immer, aber häufig. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann zusammen mit der Eröffnungsniederschrift als Erbnachweis dienen. Gegenüber dem Grundbuchamt genügt dies grundsätzlich, sofern sich die Erbfolge aus den Unterlagen eindeutig ergibt. Bei Zweifeln kann ein Erbschein verlangt werden.

Muss ein handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegt werden?

Nein. Die amtliche Verwahrung ist freiwillig. Sie ist aber sinnvoll, wenn das Testament im Erbfall zuverlässig aufgefunden werden soll. Bei amtlicher Verwahrung wird die Verwahrangabe im Zentralen Testamentsregister registriert.

Wann ist ein notarielles Testament besonders sinnvoll?

Besonders empfehlenswert ist eine individuelle Gestaltung, wenn Immobilien, Unternehmensanteile, eine Patchworkfamilie, minderjährige Kinder, Auslandsbezug, größere Vermögenswerte oder besondere Verteilungswünsche eine Rolle spielen.

Auch wenn spätere Streitigkeiten befürchtet werden oder die Testierfähigkeit später diskutiert werden könnte, bietet die notarielle Beurkundung zusätzliche Rechtssicherheit.

Meine Empfehlung:

Die Regelung des Nachlasses ist eine wichtige Angelegenheit. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des notariell beurkundeten Testaments geschaffen. So entsteht Rechtssicherheit, damit das Erbe entsprechend dem eigenen Willen erfolgt. Spätere Erbstreitigkeiten können vermieden werden.

Ein eigenhändiges Testament kann für einfache, klar überschaubare Fälle eine gesetzlich zulässige Form sein. Sobald Immobilien, minderjährige Kinder, eine Patchworkfamilie, Unternehmensanteile, Auslandsbezug oder besondere Wünsche zur Verteilung des Vermögens eine Rolle spielen, ist eine individuelle rechtliche Gestaltung besonders sinnvoll.

Die Kosten für das Testament beim Notar können Sie mit den Kosten, die bei einem Rechtsanwalt entstehen, vorab vergleichen und auch die übrigen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Berücksichtigen Sie hierbei auch mögliche spätere Kosten, die Ihren Erben durch einen Erbschein entstehen.

Sie wünschen Unterstützung?

Als Notare in Frankfurt helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Nachlassregelung und dem Verfassen eines notariell beurkundeten Testaments. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin.

Telefon: 069 / 72 30 17
Mail: mail@selzer-reiff.de

 

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