29.04.2020

Welcher Käufer wird beim gewerblichen Immobilienkauf bevorzugt?

Von Notarin Bettina Selzer

Der frühe Vogel fängt den Wurm. Auch beim Immobilienkauf gilt diese Regel. Aus diesem Grund ist es nicht nur vorteilhaft, eine Finanzierungsbestätigung beim Besichtigungstermin bereits dabei zu haben. Immer wichtiger wird den Verkäufern, dass sie auch kurzfristig den Kaufvertragsentwurf vom Notar erhalten, weil dies ein klares Zeichen setzt.

Wer nämlich beim Notar einen Kaufvertrag in Auftrag gibt, haftet nicht nur für die Notarkosten, er zeigt damit auch ernsthaftes Interesse an dem Kaufgegenstand.

Gerade beim gewerblichen Kauf und Verkauf von Mietshäusern bedeutet Zeit vor allem Geld.

Kaufinteressenten sollten daher mit ihrem Notar rechtzeitig sprechen, dass ein Entwurf nach Beauftragung innerhalb von 24 Stunden erstellt werden muss. Dazu wird der Notar ihm vorab eine Checkliste zur Verfügung stellen, in welche sämtliche Daten eingetragen werden müssen, die der Notar zu Erstellung des Kaufvertrages benötigt.

Kann der potentielle Käufer bereits im Besichtigungstermin versprechen, dass ein notarieller Kaufvertragsentwurf umgehend vom Notar erstellt und an die Vertragsbeteiligten übersendet wird zur Vorbereitung auf die Beurkundung, wird er vom Verkäufer erfahrungsgemäß bevorzugt behandelt werden.

Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrem Notar.

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