21.09.2022

Immobilienschenkung und lebzeitige Übertragung von Immobilien

Die Übertragung einer Immobilie hat weitreichende Folgen. Diese sollten frühzeitig bedacht und bei der Beurkundung der Schenkung entsprechend berücksichtigt werden.

Frankfurt, 21. September 2022 – Gerade aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Steuerfreibeträge lassen sich so ausschöpfen und das Familienerbe erhalten. Gleichzeitig sind jedoch viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel wenn der Schenkende die Immobilien weiter nutzen möchte, oder für den Fall einer Scheidung des Beschenkten. Hierauf geht Bettina Selzer, berufen zum Notar in Frankfurt am Main, in einem neuen Fachbeitrag ein.

Was ist bei der Schenkung einer Immobilie zu berücksichtigen?

Zuerst einmal muss die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten in Deutschland zwingend von einem Notar beurkundet werden. „Das hat jedoch den Vorteil, dass die Immobilieneigentümer eingehend notariell beraten werden“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Je nach individueller Situation sollten Sie nämlich vertraglich und ggf. durch Eintrag im Grundbuch entsprechende Vereinbarungen treffen, die Sie absichern und auch langfristig den Erhalt der Immobilie gewährleisten.“

Wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt, ist es meist ratsam, sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Weitergehend ist ein Nießbrauchrecht möglich, mit dem der Schenkende auch künftig über etwaige Mieteinkünfte verfügen kann. Der Vorbehalt von Rücktrittsrechten ist ebenfalls eine sinnvolle Option, z.B. für den Fall einer Insolvenz des Beschenkten, bei Zwangsvollstreckung in den Vertragsgegenstand oder einer beabsichtigten Veräußerung ohne Zustimmung des Übergebers.

Zu beachten ist auch, dass sich im weiteren Verlauf des Lebens das Verhältnis zu den beschenkten Kindern ändern kann. Oder sich deren Lebensumstände gravierend verändern, z.B. wenn eine Scheidung ansteht oder sie geschäftsunfähig werden.

„Werden diese Eventualitäten nicht berücksichtigt, kann es später ein böses Erwachen geben. Der Bestand der Immobilie ist gefährdet. Unter Umständen gerät der Schenkende selbst dadurch in eine Notsituation“, betont Bettina Selzer. „Auf keinen Fall zu empfehlen ist daher eine nicht vorher durchdachte Immobilienübertragung. Informieren Sie sich und lassen Sie sich vorab durch den Steuerberater und den Notar eingehend beraten.“

Weiterführende Informationen bietet der folgende Fachartikel „Die lebzeitige Übertragung von Immobilien oder auch Immobilienschenkung“:

https://www.immobilien-notar.info/fachbeitraege-publikationen/die-lebzeitige-uebertragung-von-immobilien-oder-auch-immobilienschenkung/

Selzer Reiff Notare für Immobilien in Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Ausführliche Infos zum Leistungsangebot der Notare im Immobilienrecht:
https://www.immobilien-notar.info/

Tag-It: Immobilien Notar, Frankfurt, Immobilienschenkungen, Übertragung von Immobilien, Beurkundung, Schenkungsvertag, Bestellung von Nießbrauch und Wohnungsrecht, Erbschafsteuer, Freibeträge, Notariat