08.06.2021

Scheidungsfolgenvereinbarung und Scheidungsimmobilien

Eine Ehescheidung ist langwierig. Die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht frühzeitige Vereinbarungen, z.B. bezüglich gemeinsam erworbener Immoblien

Frankfurt, 8. Juni 2021 – Die Trennung ist erfolgt, der Weg zur Scheidung ist aber noch lang. Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können Eheleute, die sich getrennt haben, die Ehefolgen jedoch frühzeitig einvernehmlich regeln. Dies hat viele Vorteile, wie Notarin Sonja Reiff in einem neuen Fachbeitrag erläutert.

So endet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft regelmäßig erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann jedoch Gütertrennung vereinbart und damit der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bereits beendet werden, auch wenn das Scheidungsverfahren noch nicht unmittelbar bevorsteht. Spätere Vermögenszuwachse der Ehegatten fallen dann nicht mehr in den Zugewinnausgleich.

Weitere Punkte wie der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und auch Regelungen zu Zugewinnausgleichsansprüchen können hier bereits einvernehmlich geregelt werden. Das spart Zeit und Kosten im späteren Scheidungsverfahren.

In der Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten sind gemeinsam erworbene Immobilien häufig ein gewichtiger Punkt. Auch hier kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar frühzeitig Klarheit geschaffen werden.

Soll die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt werden? Oder möchte einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen und gegebenenfalls weiter darin wohnen? Wie verhält es sich dann mit noch bestehenden, gemeinsam besicherten Bankdarlehen? Wie erfolgt die Übertragung der Immobilie und was bedeutet dies für den Zugewinnausgleich der Ehegatten?

Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Notar gemeinsam mit den Ehegatten entsprechende Regelungen für diese Fragen festlegen und beurkunden.

Übrigens ist die Übertragung der Scheidungsimmobilie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel steuerfrei, da es im Grunderwerbssteuergesetz und im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz entsprechende Steuerbefreiungen gibt.

Ausführliche Informationen bietet der Fachbeitrag „Scheidungsfolgenvereinbarung – Die Scheidungsimmobilie“ von Sonja Reiff, Notar Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/scheidungsfolgenvereinbarung-die-scheidungsimmobilie/

Sonja Reiff, Notar Frankfurt

Notarin Sonja Reiff zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsimmobilien

Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht und Erbrecht

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Leistungsübersicht im Familienrecht:

https://www.selzer-reiff.de/leistungen/familienrecht/

Tag-It: Scheidungsfolgenvereinbarung, Ehescheidung, Familienrecht, Rechtsberatung, Scheidungsimmobilie, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Notar Frankfurt, Notarbüro, Notariat, Beurkundung