Nicht zuletzt dank niedriger Zinsen herrscht nach wie vor eine hohe Nachfrage am Immobilienmarkt und auch die Mieten steigen vielerorts. Für Immobilieneigentümer wie für Mieter sind daher auch 2017 die gesetzlichen Veränderungen im Miet- und Immobilienrecht von großem Interesse.
Vorsorge treffen für den Todesfall – worauf Eltern achten sollten
Radio-Interview im Deutschlandfunk mit Notarin Bettina Selzer
Sender: Deutschlandfunk
Ausstrahlung: Donnerstag, 26.10.2016, 11:55 Uhr
Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist: Wer seine Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. In einem aktuellen „Verbrauchertipp“ des Radiosenders Deutschlandfunk gibt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt, wertvolle Hinweise zu diesem wichtigen Thema.
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Ankündigung: Radio-Interview im Deutschlandfunk
Vorsorge treffen für den Todesfall – worauf Eltern achten sollten
Interview mit Notarin Bettina Selzer von der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt, im Deutschlandfunk zum Thema: Vorsorgetreffen für den Todesfall – worauf Eltern achten sollten
Frankfurt, 26. Oktober 2016 – Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist: Wer seine Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. In einem aktuellen „Verbrauchertipp“ des Radiosenders Deutschlandfunk gibt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt, wertvolle Hinweise zu diesem wichtigen Thema. Das Interview wird am Donnerstag, den 27. Oktober 2016 um 11.55 Uhr ausgestrahlt und ist anschließend auch auf der Website des Deutschlandfunks abrufbar.
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Informationen zum Immobilienkaufvertrag
Kauf von Häusern, Grundstücken und Wohnungen: Worauf beim Immobilienkaufvertrag zu achten ist und wie der Notar hierbei Käufer und Verkäufer unterstützt
Pressemeldung, Frankfurt, 11. Oktober 2016
Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar Käufer und Verkäufer von Immobilien unterstützt und worauf man achten muss, erklärt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notarin aus Frankfurt in einem neuen Fachartikel auf der Homepage der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar.
Aus der Kanzlei Schmidt & Kollegen wird SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar
Mit Hochzeit und Namensänderung von Kanzleigründerin Bettina Selzer, geb. Schmidt, ändern sich der Sozietätsname sowie die Internetseite der Kanzlei aus Frankfurt.
Frankfurt, 8. September 2016 – Die Kanzlei mit Sitz mitten im Westend Frankfurt betreut seit dem Jahr 1998 Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht. Ende 2011 wurde Bettina Selzer, geb. Schmidt, durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts zudem zum Notar in Frankfurt bestellt. Frau Notarin und Rechtsanwältin Bettina Schmidt trägt seit ihrer Heirat am 02.09.2016 den Namen Bettina Selzer. Der Name der Kanzlei wurde entsprechend geändert in: SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar.
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Immobilienkauf: Informationsblätter der Bundesnotarkammer
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie besitzt für die meisten Menschen eine erhebliche finanzielle Bedeutung. Daher ist bei solchen Geschäften die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden.
Wenn Sie sich bereits vorab informieren wollen, hat die Bundesnotarkammer (BNotK) hilfreiche Informationsblätter zum Thema Immobilienkauf erstellt:
Informationsveranstaltung: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
im Rahmen des 12. Bürger-Info-Tags der Notarkammer Frankfurt
Als Referentin informierte Notarin Bettina Schmidt am 25. Mai 2016 auf einer eigenen Veranstaltung im Rahmen des 12. Bürger-Info-Tags der Notarkammer Frankfurt über das Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“.
Ein wichtiges Thema: Denn ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche – viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Mit der Vorsorge für den Notfall sollte sich daher jeder möglichst frühzeitig auseinandersetzen.
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main
Kostenfreie Infoveranstaltung: Notarin Bettina Schmidt als Referentin in den Räumen des FFC, Ulmenstraße 20, 60325 Frankfurt am Mittwoch, 25. Mai 2016 von 18.00 bis 21.00 Uhr.
Frankfurt, 10. Mai 2016 – Wer regelt Ihre persönlichen Angelegenheiten, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind? Wer entscheidet über die Art der medizinischen Behandlung? Um in solchen Fällen einen staatlichen Eingriff zu verhindern, sollten Sie in gesunden Tagen eine Notfallvorsorge treffen. Ob hervorgerufen durch Krankheit, Behinderung oder durch einen schweren Unfall – die Situation, nicht mehr geschäfts- und entscheidungsfähig zu sein, hat nichts mit dem Alter zu tun. Weiterlesen „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: 12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main“
Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
im Rahmen des 12. Bürger-Info-Tags der Notarkammer Frankfurt
Mittwoch, 25. Mai 2016
18.00 bis 21.00 Uhr
FFC, Ulmenstraße 20, 60325 Frankfurt
Hier können Sie die Präsentation zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung herunterladen.
Referentin Notarin Bettina Schmidt informiert Sie auf dieser Veranstaltung über das wichtige Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ und räumt mit oftmals bestehenden Unsicherheiten und unzutreffenden Erwartungen auf.
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Das Behindertentestament
Sozialhilfeträger können bei erfolgten Sozialleistungen auf das Erbe, das Vermächtnis und den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes zugreifen. Notarin Bettina Schmidt erläutert Testamentsgestaltungen.
Frankfurt, 16. November 2015 – Haben Eltern ein behindertes Kind, so ist es ihnen besonders wichtig, dass dieses auch über ihren Tod hinaus versorgt sein wird und das Familienvermögen nicht vom Sozialhilfeträger verwertet wird. In einem aktuellen Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt, greift Notarin Bettina Schmidt dieses Thema auf und stellt dar, wie ein Behindertentestament gestaltet werden kann, um die Ziele der Eltern zu erreichen. Weiterlesen „Das Behindertentestament“