Erbschein

Liegt kein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, dann muss der Erbe einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, um seine Erbenstellung nachweisen zu können. Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beinhaltet eine eidesstattliche Versicherung des Erben, so dass eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.  Alternativ ist es auch möglich, den Antrag zum Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Der Erbe muss in diesem Antrag unter anderem angeben, ob es sich um gesetzliche Erbfolge handelt oder Testamente vorliegen, sie benennen und vorlegen. Er muss die Erbquote angeben, mitteilen, dass er das Erbe angenommen hat und Erklärungen abgeben, ob über das Erbrecht ein Rechtsstreit anhängig ist. Über den erteilten Erbschein kann der Erbe seine Erbenstellung nachweisen. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ist ein Erbschein nicht erforderlich (siehe Eröffnungsprotokoll).