Informationen zur Finanzierung und Grundschuld beim Erwerb von Immobilien

Frankfurt, 25. Mai 2023 – In den meisten Fällen werden die Kaufpreise für Grundstücke oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise durch eine Bank finanziert. Diese will die Immobilienfinanzierung entsprechend besichert wissen. In einem neuen Fachbeitrag beschreibt Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, wesentliche Aspekte beim Erwerb von Immobilien und deren Finanzierung sowie Absicherung über eine Grundschuld.

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Der Immobilienkaufvertrag – Erwerb von Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung

Worauf beim Immobilienkaufvertrag zu achten ist und wie der Notar hierbei Käufer und Verkäufer unterstützt.

Frankfurt, 11. Mai 2023 – Der Kauf einer Immobilie wird durch einen sogenannten Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag besiegelt. Der Notar unterstützt Verkäufer und Käufer bei der Gestaltung des Kaufvertrags und der gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundung. Warum der Gesetzgeber dies vorsieht, wie der Notar Käufer und Verkäufer von Immobilien unterstützt und worauf man achten muss, erklärt Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt in einem Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Selzer Reiff Notare.

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Für den Notfall gerüstet: die Unternehmervorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers für das Unternehmen kann im Notfall schwerwiegende Konsequenzen verhindern und den Fortbestand des Betriebes sichern.

Frankfurt, 11. April 2023 – Unternehmer müssen vorausschauend handeln. Dies gilt auch für die Notfallvorsorge. Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann für den Fortbestand von Unternehmen entscheidend sein, wenn der geschäftsführende Inhaber aufgrund von Unfall oder Krankheit längerfristig oder gar dauerhaft ausfällt. Dies gilt gerade für Einzelunternehmer, kleinere und mittlere Unternehmen oder Familiengesellschaften, wie sie zur Verwaltung von Vermögen oder Immobilien häufig gegründet werden.

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Vorsorgevollmacht für das Unternehmen: mit einer Unternehmervorsorgevollmacht für den Notfall vorbeugen

Unternehmer müssen vorausschauend handeln. Durch eine Vollmacht für das Unternehmen, auch Unternehmervorsorgevollmacht oder Unternehmervollmacht genannt, können Sie dessen Handlungsfähigkeit absichern, wenn Ihnen etwas zustößt und Sie den Aufgaben als Unternehmer und Geschäftsführer nicht mehr nachkommen können.

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Gesetzlichen Änderungen in der Immobilienbewertung und mögliche Auswirkungen auf die Besteuerung von Immobilienschenkungen und Erbschaft ab 2023

Über die bevorstehende Anpassung des Bewertungsgesetzes für Immobilien hatten wir bereits in einem eigenen Fachbeitrag hier auf der Website berichtet. Das Verschenken und Vererben von Immobilien könnte dadurch deutlich teurer werden. Nun wurde Notarin Sonja Reiff auch im Rahmen der Berichterstattung von Berliner Zeitung (BZ) und Frankfurter Rundschau (FR) als Expertin zu diesem Thema befragt.

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Übertragung von Immobilienbesitz mittels vermögensverwaltender Personengesellschaft

Notarin Sonja Reiff erläutert die Vorteile einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bei der Übertragung von Immobilien an die Kinder oder Enkel.

Frankfurt, 29. November 2022 – Häufig ist die Übertragung von Immobilienvermögen an die Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten sinnvoll und gewünscht. Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie können so mehrfach in Anspruch genommen werden. Das spart Steuern. Allerdings ist dabei einiges zu bedenken und rechtssicher zu regeln. Die Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft eröffnet hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

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Das Schenken und Vererben von Immobilien könnte ab 2023 teurer werden

Das Jahressteuergesetz 2022 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Eine Anpassung des Bewertungsgesetzes kann höhere Steuerbelastungen bedeuten.

Frankfurt, 8. November 2022 – Durch ein bislang wenig beachtetes Gesetz und dessen geplante Änderung könnte das Vererben und Übertragen von Immobilien ab dem nächsten Jahr deutlich teurer werden. Konkret geht es um das Jahressteuergesetz 2022 und die damit verbundene steuerliche Bewertung von Immobilien. „Wenn Sie planen, eine Immobilie als Schenkung z. B. an Ihre Kinder zu übertragen, sollten Sie dies beachten und gegebenenfalls noch dieses Jahr handeln“, rät Notarin Sonja Reiff in einem aktuellen Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

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