Wichtige Informationen zur Patientenverfügung in Zeiten von Corona

Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, erläutert worauf derzeit gerade bei älteren Patientenverfügungen zu achten ist.

Frankfurt, 21. April 2020 – Das Corona-Virus hat unseren Alltag verändert. Vieles muss neu gedacht und bedacht werden. Auch im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stellen sich für Betroffene nun Fragen und gerade ältere Patientenverfügungen sollten überprüft werden, wie Notarin Bettina Selzer erst kürzlich in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk erläuterte.

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Patientenverfügungen in Zeiten von Corona

Von Notarin Bettina Selzer

Am 17. April 2020 war Notarin Bettina Selzer als Interviewpartner beim Hessischen Rundfunk zu Gast und beantwortete Fragen zu den Auswirkungen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Falle einer Covid-19-Behandlung.

Hierbei zeigte sich, dass vielfach Unsicherheit darüber besteht, ob Patienten, die eine Patientenverfügung haben, auf lebensverlängernde Maßnahmen im Fall einer Corona-Erkrankung verzichten müssen und ob Patienten ohne Patientenverfügung nun bessergestellt sind.

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Covid-19 und Patientenverfügung

17. April 2020 – „Coronavirus-Update Hessen“ / HR3

Welche Auswirkungen haben bestehende Patientenverfügungen und worauf gilt es zu achten? In einem neuen Fachbeitrag und im Interview mit dem Hessischen Rundfunk  gibt Notarin Bettina Selzer hierauf Antworten.

Zum Fachbeitrag


Informationen zum Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf

Wie der Notar zum Schutz des Verbrauchers bei Immobiliengeschäften und Bauträgerverträgen beiträgt.

Frankfurt, 11. Dezember 2019 – Wenn ein Unternehmer beispielsweise eine Immobilie an einen Verbraucher verkauft, spricht man vom Verbrauchervertrag. Ein klassisches Beispiel ist der sogenannte Bauträgervertrag. In einem neuen Fachbeitrag erklärt Notar Sonja Reiff von der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt, wie der Notar beim Vertragsabschluss und der Beurkundung zur Wahrung der Verbraucherrechte beiträgt und vor unliebsamen Überraschungen schützen soll.

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Der Verbrauchervertrag beim Immobilienkauf

Von Notarin Sonja Reiff

Von einem Verbrauchervertrag spricht man, wenn ein Unternehmer beispielsweise eine Immobilie an einen Verbraucher verkauft.

Als Unternehmer gilt dabei, wer aufgrund seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist dagegen eine natürliche Person, die gerade nicht gewerblich oder selbständig, sondern als Privatperson handelt.

Klassischer Fall des Verbrauchervertrages ist der Bauträgervertrag, bei dem eine nicht gewerblich handelnde Privatperson als Käufer eine noch zu errichtende Eigentumswohnung oder ein Haus oder ein zu sanierendes Objekt von einem Bauträger kauft.

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Notarielle Urkunden in Ehen mit Auslandsbezug und die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)

Ein Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff beleuchtet die Problematik von Eigentum, Vertragsgestaltung und Güterstand bei Ehen mit Auslandsbezug

Frankfurt, 29. November 2019 – Das Güterrecht steckt den Rahmen für die Regelung der Vermögens- und Eigentumsverhältnisse innerhalb und bei Beendigung der Ehe. Dies kann sowohl private als auch geschäftliche Vorgänge betreffen. Alleine das deutsche Güterrecht kennt vier verschiedene Güterstände. Noch komplizierter wird es bei Ehen mit Auslandsbezug, bei denen beispielsweise die Eheschließenden nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten oder der dauerhafte Aufenthaltsort in einem anderen Land liegt. Der Notar muss dann bei den meisten notariellen Verträgen und Urkunden im Vorfeld klären, nach welchem Güterrecht die Vertragsparteien und Urkundsbeteiligten verheiratet sind. Mit Einführung der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO) Anfang 2019 hat sich hier einiges geändert. Der Fachbeitrag von Sonja Reiff, berufen als Notar in Frankfurt, gibt einen Überblick.

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Notarielle Urkunden und Ehen mit Auslandsbezug – Die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO)

von Notarin Sonja Reiff

Der Notar muss bei den meisten notariellen Verträgen und Urkunden im Vorfeld klären, nach welchem Güterrecht die Vertragsparteien und Urkundsbeteiligten verheiratet sind. Nach deutschem Recht gibt es vier verschiedene Güterstände (die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und der Deutsch-französisch Wahlgüterstand). Schließen die Ehepartner keinen Ehevertrag, dann gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In anderen Ländern gibt es jedoch noch viele weitere Güterstandsformen, die von den deutschen abweichen. So ist in Europa z.B. die Errungenschaftsgemeinschaft weit verbreitet (z.B. in Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Polen).

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Nachlassregelung mit Auslandsberührung und Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Neuer Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff gibt eine Übersicht über das Vererben über Grenzen hinweg.

Frankfurt, 30. Oktober 2019 – Ob Wohnsitz im Ausland oder beim Vererben zwischen Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten: Wenn ein Auslandsbezug besteht, ist beim Erstellen eines Testaments oder Erbvertrages vieles zu berücksichtigen, damit die Nachlassregelung später rechtssicher ist. Sonja Reiff, Notar in Frankfurt, gibt in einem neuen Fachbeitrag einen Überblick über das Vererben mit Auslandsbezug.

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Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung – Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

von Notarin Sonja Reiff

Soll ein Testament oder Erbvertrag erstellt werden, dann stellen sich viele Fragen und es gibt zu beachtende Probleme, sobald ein Auslandsbezug besteht. So ist immer zu schauen, welches Recht aus welchem Land Anwendung findet, wenn der Erblasser beispielsweise nicht deutscher Staatsbürger ist oder dauerhaft im Ausland lebt.

Auch nach Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags können aber noch entsprechende Probleme auftreten, wenn z.B. ein deutscher Erblasser langfristig ins Ausland auswandert.

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Notarfachangestellte – ein abwechslungsreicher Beruf mit Zukunft

Ein Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare, Frankfurt, stellt den abwechslungsreichen Beruf vor und hat aktuell ein attraktives Stellenangebot für Notarfachangestellte (m/w/d).

Frankfurt, 1. Oktober 2019 – Notarfachangestellte unterstützen den Notar bei seiner täglich anfallenden Arbeit wie der Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung von notariellen Verträgen. Sie führen vorbereitende und begleitende Arbeiten aus und übernehmen in diesem abwechslungsreichen Beruf auch allgemeine organisatorische und kaufmännische Tätigkeiten. Der Beruf der/des Notarfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und bietet hervorragende Berufsaussichten bei attraktiver Bezahlung.

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