15.03.2024

Der Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter

Von Notarin Bettina Selzer

Als Notare empfehlen wir Unternehmern und Gesellschaftern in der Regel eindringlich, mit ihrem Ehepartner einen Ehevertrag abzuschließen. Kommt es nämlich zur Scheidung und die Eheleute sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Nicht selten ist sogar die Existenz von Unternehmer und Unternehmen gefährden.

Im Folgenden betrachten wir die Notwendigkeit, die Gestaltungsmöglichkeiten und die Vorteile eines Ehevertrages für Unternehmer, Gesellschafter und Anteilseigner detaillierter. Zudem erfahren Sie, wie Sie einen solchen Ehevertrag erstellen und wir werfen einen Blick auf wichtige Fragen und Herausforderungen, die mit diesem sensiblen Thema verbunden sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unternehmern, Gesellschaftern und Anteilseignern von Unternehmen ist der Abschluss eines Ehevertrages dringend zu empfehlen.
  • Ein Unternehmerehevertrag schützt im Scheidungsfall den Fortbestand des Unternehmens und der persönlichen Existenz.
  • Ein Ehevertrag bietet beiden Eheleuten Planungssicherheit und verringert das Konfliktpotenzial im Falle der Scheidung.
  • Bei der Erstellung eines Ehevertrages für Unternehmer und Gesellschafter sind vielfältige Aspekte zu beachten. Dies erfordert eine frühzeitige, umfassende Beratung und Planung.
  • Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
  • Der Unternehmerehevertrag sollte regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Inhalt

1. Einführung: Warum Unternehmer und Gesellschafter einen Ehevertrag benötigen

2. Grundlegendes zum Ehevertrag

3. Notwendigkeit des Ehevertrages für Unternehmer und Gesellschafter

4. Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages für Unternehmer

5. Praktische Empfehlungen zur Erstellung eines Unternehmerehevertrages

6. Fazit

Häufig gestellte Fragen

 

1. Einführung: Warum Unternehmer und Gesellschafter einen Ehevertrag benötigen

Die Eheschließung ist ein bedeutender Schritt, geprägt von großen Emotionen und dem Wunsch nach einer gemeinsamen Zukunft. Sie besitzt jedoch nicht nur eine emotionelle Komponente, sondern hat auch eine beträchtliche wirtschaftliche und rechtliche Tragweite.

Als Unternehmer oder Gesellschafter in einem Unternehmen sollten Sie daher die Konsequenzen einer möglichen Scheidung im Blick behalten. Diese kann nämlich im schlimmsten Fall die Existenz Ihres Unternehmens gefährden und sogar ein persönliches Insolvenzrisiko begründen.

Um sowohl die persönlichen als auch die geschäftlichen Interessen zu schützen, kommt dem Ehevertrag eine zentrale Bedeutung zu. Ein Unternehmerehevertrag ermöglicht es Ihnen, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

Doch warum sollte Ihr Ehepartner zustimmen, wenn Sie im Rahmen der Vereinbarung eines modifizierten Zugewinnausgleichs Ihr Unternehmen aus dem gemeinsamen Ehevermögen nehmen möchten?

Trotz der pragmatischen und rechtlichen Notwendigkeiten eines Ehevertrages für Unternehmer und Gesellschafter schwingen bei diesem Thema oft Vorbehalte mit. Hier gilt es, die Balance zwischen emotionaler Verbundenheit und rationaler Vorsorge zu finden.

Meist wird es im Interesse beider Eheleute sein, das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterzuführen, zum Wohle der Mitarbeiter und der eigenen Familie.

Üblicherweise wird auch nur der Betrieb als solcher aus dem Zugewinn herausgenommen, Erträge werden hingegen in den privaten Bereich überführt. Wenn der unternehmerisch tätige Partner Entnahmen macht, davon etwa Immobilien und Aktien kauft, lassen sich diese dem Zugewinnausgleich zurechnen und werden bei einer Scheidung dem Zugewinnausgleich unterworfen. Der unternehmerisch nicht tätige Ehepartner sichert also bei der Herausnahme des Betriebes lediglich dessen Existenz, profitiert aber ebenfalls vom wirtschaftlichen Erfolg.

Bei Gesellschaften mit mehreren Anteilseignern schreibt ein guter Gesellschaftervertrag oftmals auch den Abschluss eines Ehevertrages für verheiratete Gesellschafter vor, der das Unternehmen entsprechend schützt.

 

2. Grundlegendes zum Ehevertrag

Eheverträge sind in Deutschland ein fester Bestandteil des Familienrechts. Sie ermöglichen es Eheleuten, individuelle Vereinbarungen über die Gestaltung ihrer ehelichen Beziehungen zu treffen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Heirat noch geschlossen werden. Er dient dazu, die gesetzlichen Regelungen individuell nach den Bedürfnissen und Wünschen der Ehepartner anzupassen.

Definition und rechtliche Grundlagen

Der Ehevertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das von beiden Ehepartnern unterzeichnet wird. Er muss zwingend bei einem Notar beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.

Mit einem Ehevertrag können Sie klare Absprachen für Ihre finanziellen Verhältnisse, die Absicherung des Unternehmenseigentums oder anderer persönlicher Vermögenswerte festlegen.

Die gesetzliche Norm der Ehe ohne einen Ehevertrag ist in Deutschland der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet kurz gesagt: Im Falle einer Scheidung wird der während der Ehezeit erzielte Zugewinn an Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt. Das schließt auch das Unternehmen ein und ist meist nicht gewollt.

Durch einen Ehevertrag können Ehepartner vom gesetzlichen Güterstand abweichen und eigene Vereinbarungen treffen, etwa die Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

 

3. Notwendigkeit des Ehevertrages für Unternehmer und Gesellschafter

Für Unternehmer und Gesellschafter stellt der Schutz ihres Unternehmens im Falle der Scheidung eine essenzielle Herausforderung dar.

Risiken für das Unternehmen bei Scheidung ohne Ehevertrag

Wird kein Ehevertrag geschlossen, unterliegen die Eheleute automatisch der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft. Der Kern des Problems liegt nun in der Bewertung des Zugewinns.

Eine beträchtliche Steigerung des Unternehmenswertes während der Ehezeit muss in der Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung zur Hälfte mit dem Ehepartner geteilt werden. Dieser Ausgleichsanspruch ist ein Geldanspruch und nach der Scheidung unverzüglich fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

Auch wenn das Unternehmen einen entsprechenden Wert besitzt, ist die Liquidität für eine solche Ausgleichszahlung regelmäßig nicht vorhanden. Häufig ist es nicht möglich, für diesen Zweck ein Darlehen bei einer Bank zu bekommen.

Hinzu kommt: Der Wert des Unternehmens wird meist von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis von Umsatzzahlen festgestellt. Dieser liegt nicht selten über tatsächlich realisierbaren Verkaufserlösen. Dann sind auch die Veräußerung von Unternehmensanteilen oder gar des gesamten Unternehmens nicht ausreichend, um die festgesetzten Ansprüche des Ehepartners auszugleichen. Es entsteht ein Insolvenzrisiko, sowohl für das Unternehmen als auch für den Unternehmer privat.

Die Unsicherheit über den Fortbestand des Unternehmens, kann sich zudem negativ auf Mitarbeiter, Kundenbeziehungen und Geschäftspartner auswirken. Die sozialen und ökonomischen Netzwerke, die Sie als Unternehmer um Ihr Unternehmen herum aufgebaut haben, sind somit ebenfalls von den Folgen einer Scheidung betroffen.

Dieses Ergebnis wird auch vom Ehepartner meist nicht gewünscht sein, vor allem dann nicht, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, die das Unternehmen einmal erben sollen.

Mit einem Unternehmerehevertrag Risiken effektiv minimieren

Durch individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Ehevertrages können Sie als Unternehmer oder Gesellschafter Ihr Lebenswerk und die damit verbundene wirtschaftliche Grundlage Ihres Unternehmens schützen. Gleichzeitig können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner faire und angemessene Konditionen für den Fall der Scheidung festlegen.

In Anbetracht der dargestellten Risiken wird ersichtlich, wie essenziell ein Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter ist. Wenden wir uns nun den konkreten Inhalten und Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Vertrags zu.

 

4. Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages für Unternehmer

Zuerst stellt sich die Frage, welche Form des Güterstandes für einen Unternehmerehevertrag gewählt werden sollte. Hier sind unterschiedliche Aspekte, insbesondere auch steuerliche Fragen, relevant.

Wird Gütertrennung vereinbart, findet kein Zugewinnausgleich statt. Allerdings wird damit der Zugewinn nicht nur für den Fall der Scheidung, sondern auch beim Tod eines Ehegatten ausgeschlossen. Da auf den Zugewinnausgleich keine Erbschaftssteuer entfällt, ist dies nicht optimal.

Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, die den steuerfreien Zugewinnausgleich im Todesfall aufrechterhält, ist oft die bessere Lösung.

Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich

Eine der grundlegendsten Vereinbarungen im Kontext eines Unternehmerehevertrages kann die vollständige oder teilweise Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich sein. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Unternehmen im Falle einer Scheidung nicht unter die zu teilenden Vermögenswerte fällt.

Es können jedoch auch spezifische Regelungen getroffen werden, beispielsweise:

  • Sie halten eine Bewertung des Unternehmens zum Zeitpunkt der Eheschließung fest, die dem Zugewinnausgleich unterliegt. Eine etwaige Wertsteigerung wird jedoch ausgeschlossen.
  • Sie vereinbaren die Höhe des Zugewinns im Betriebsvermögen im Ehevertrag mit einem festen Betrag vereinbart.
  • Der Zugewinnausgleich muss nicht durch Geldzahlung, sondern kann durch die Übertragung von Anteilen am Unternehmen erfolgen.
  • Der Zugewinn orientiert sich am Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Scheidung, er wird aber auf einen festgesetzten Betrag begrenzt.
  • Für den Ausgleich des Zugewinns wird eine Ratenzahlung vereinbart, die Ihren Betrieb nicht gefährdet.

Regelungen zur Bewertung des Unternehmens und zu Ausgleichszahlungen

Die Bewertung des Unternehmens stellt oft eine Herausforderung dar. Sie sollte im Ehevertrag konkret adressiert werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Sie können vereinbaren, nach welchen Kriterien und Methoden das Unternehmen bewertet wird, sollte es zu Ausgleichsansprüchen hierauf kommen. Zudem können Sie Regelungen zu eventuellen Ausgleichszahlungen treffen, die für beide Partnern eine faire Lösung bieten, ohne die Liquidität oder den Fortbestand des Unternehmens zu gefährden.

 

5. Praktische Empfehlungen zur Erstellung eines Unternehmerehevertrages

Ein Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter bedarf einer sorgfältigen Planung und Beratung. Beide Partner sollten sich frühzeitig rechtliche Unterstützung holen, um ihre Interessen angemessen vertreten zu können. Ein Unternehmerehevertrag muss zudem mit einem ggf. vorhandenen Gesellschaftervertrag abgestimmt sein. Notar, Rechtsanwälte sowie ggf. Steuerberater arbeiten hierfür eng zusammen.

Eine Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte und ggf. einen Steuerberater kann sicherstellen, dass beide Parteien ihre Interessen adäquat einbringen können und auch die steuerlichen Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. Zum Abschluss stellt die notarielle Beurkundung des Ehevertrages sicher, dass dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Vereinbarungen rechtskräftig sind.

Die Gestaltung eines Ehevertrages ist ein komplexes Unterfangen, das individuell auf die Bedürfnisse der Partner und die Besonderheiten des Unternehmens abgestimmt sein muss. Es bietet jedoch eine essenzielle Grundlage für eine sorgenfreie Ehe und die Sicherstellung des unternehmerischen Erfolgs über die persönliche Beziehung hinaus.

 

6. Fazit

Der Ehevertrag ist für Unternehmer und Gesellschafter eine unverzichtbare Absicherung. Er schützt nicht nur das persönliche Vermögen, sondern auch die Zukunft des Unternehmens. In der Praxis haben sich Eheverträge für zahlreiche Unternehmer als rettende Maßnahme erwiesen.

Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die ein solcher Vertrag mit sich bringt, ist eine eingehende Beratung und individuelle Vertragsgestaltung erforderlich. Hierbei sind sowohl juristische als auch steuerliche Aspekte zu betrachten.

Die Herausforderungen und emotionalen Aspekte, die mit der Erstellung eines solchen Vertrags einhergehen, sollten sensibel gehandhabt werden, um die Vorteile voll ausschöpfen zu können. Angesichts der sich ständig ändernden Rechtsprechung und Lebensumstände ist es ratsam, den Vertrag regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Gerne unterstützt Sie unser Notarbüro bei der Errichtung Ihres Ehevertrages als Unternehmer und Gesellschafter. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Häufig gestellte Fragen

Warum ist ein Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter so wichtig?

Durch einen Ehevertrag schützen Unternehmer und Gesellschafter ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer möglichen Scheidung. Ohne einen Ehevertrag kann die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft dazu führen, dass Unternehmer einen erheblichen Teil ihres Unternehmens an den Ehepartner abgeben oder in Form von Geld ausgleichen müssen. Dies kann die Existenz und den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Was sollte in einem Ehevertrag für Unternehmer geregelt werden?

Wesentliche Bestandteile eines Ehevertrages für Unternehmer sind Regelungen zur Herausnahme des Unternehmens aus dem Zugewinnausgleich, zur Bewertung des Unternehmens, zu Ausgleichszahlungen sowie zur (fairen) Absicherungen des Ehepartners.

Kann ein solcher Ehevertrag auch nach der Hochzeit abgeschlossen oder geändert werden?

Ja, ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit abgeschlossen und jederzeit geändert werden. Wichtig ist, dass beide Partner zustimmen und der Abschluss oder die Änderungen notariell beurkundet werden. Erst dadurch entsteht rechtliche Gültigkeit.

Wie kann sichergestellt werden, dass der Ehevertrag fair und ausgewogen ist?

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar unterstützt sie auch bei der Vertragserstellung. Hierbei ist er jedoch zur Neutralität verpflichtet. Je nach Tragweite ist daher zu empfehlen, dass sich beide Partner zusätzlich von unabhängigen Rechtsanwälten beraten lassen, um ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung einzubringen. Der Vertrag sollte so gestaltet sein, dass keine der Parteien unangemessen benachteiligt wird.

Welche Folgen hat eine sittenwidrige Vereinbarung im Ehevertrag?

Vereinbarungen in einem Ehevertrag, die einen der Partner erheblich benachteiligen und somit sittenwidrig sind, können vom Gericht für ungültig erklärt werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen, die zu einer unzumutbaren finanziellen Lage eines Partners nach der Scheidung führen würden.

Wann sollte ein Ehevertrag überprüft und angepasst werden?

Es empfiehlt sich, den Ehevertrag in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies gilt besonders bei signifikanten Änderungen in den Lebensumständen, wie der Geburt von Kindern, strukturellen Veränderungen im Unternehmen oder signifikanten Veränderungen im Vermögen.

 

 

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