07.05.2020

Seniorenrecht und notarielle Vorsorge für Senioren

Von Notarin Sonja Reiff

Übertragung von Immobilien, General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügungen und die rechtzeitige Regelung des Nachlasses: Wenn wir älter werden, stellen sich viele Fragen sowohl zur eigenen Vorsorge als auch zur Nachlassregelung, zu Erbe und Testament. Der Notar ist hier Ihr optimaler Ansprechpartner. Von Amts wegen beschäftigt er sich regelmäßig mit den wesentlichen Fragestellungen im Erbrecht und Seniorenrecht. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt darf er Ihren Willen auch notariell beurkunden und kann Testamente und Vollmachten im zentralen Register der Notarkammer registrieren lassen.

  • Wie kann ich mein Vermögen möglichst steuerfrei auf die nächste Generation übertragen?
  • Mache ich dies bereits zu Lebzeiten oder erst durch ein Testament beim Erbfall?
  • Wie regele ich dies, so dass es später keinen Streit in der Familie gibt?
  • Wie kann ich auch mich absichern, so dass ich noch über mein Vermögen verfügen oder meine Immobilie nutzen kann?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament eindeutig ist und es nicht zu Erbstreitigkeiten kommt?
  • Wie kann ich für mich vorsorgen?
  • Wer kann Entscheidungen treffen, wenn ich nicht mehr für mich handeln kann?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich im Krankheitsfalle ausreichend behandelt oder auch gewisse Behandlungen unterlassen werden?

In allen diesen Fragestellungen können wir Ihnen behilflich sein.

Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten

Unsere Notare beraten Sie zum Beispiel, ob es sinnvoll ist eine Immobilie bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Häufig können bei einer rechtzeitigen lebzeitigen Übertragung Steuerfreibeträge ausgenutzt und sogar mehrfach verwendet werden. Als Übergeber können Sie sich Wohnungsrechte oder Nießbrauchrechte vorbehalten und somit sicherstellen, dass Sie das Haus oder die Wohnung zu Lebzeiten noch nutzen können. Auch ist es möglich, sich Rückforderungsrechte an dem Grundbesitz vorzubehalten, um die Schenker abzusichern, falls die Gefahr besteht, dass die Kinder die Immobilie aufgrund von Insolvenz, Pfändung oder Scheidung verlieren.

Auch sollten Sie eine lebzeitige Übertragung von Immobilien mit der Nachlassregelung abstimmen. So kann man beispielsweise sicherstellen, dass nicht zu Lebzeiten bedachte Kinder dafür mehr beim Erbfall berücksichtigt werden.

Vermögen einsetzen und sinnvoll vererben

Auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen können wir Sie beraten und eine auf Ihre konkrete Lebens- und Familiensituation abgestimmte letztwillige Verfügung entwerfen und beurkunden.

Die Aufgabe der Notare ist es nämlich gerade, den Willen des zukünftigen Erblassers zu ermitteln, ihm verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und dann ein individuelles und fachlich eindeutig erstelltes Testament zu entwerfen und zu beurkunden.

In großen Familienverbänden kann dies eine sehr herausfordernde Aufgabe sein. Aber auch kinderlose Senioren stellen sich natürlich die Frage, wie sie ihr Vermögen einsetzen und sinnvoll vererben können.

Vorsorge für den Fall der Fälle

Weiterhin können wir Sie bei der Erstellung von General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügung unterstützen. Notarielle Vollmachten werden in Krankenhäusern und Kliniken häufig eher akzeptiert. Zudem kann der Notar auch bei der Erstellung der Patientenverfügung beraten, so dass diese möglichst eindeutig ist und nicht zu Auslegungsschwierigkeiten führt. Durch die Aufnahme einer Betreuungsverfügung in der Urkunde kann zudem verhindert werden, dass ein Berufsbetreuer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung eingesetzt wird.

Die vorbezeichneten Themengebiete sind aber nicht nur für Senioren relevant. Auch jüngere Menschen sollten rechtzeitig vorsorgen und sich insbesondere mit den Themen Testament und Nachlassgestaltung sowie Vollmachten beschäftigen.

Weiterführende Informationen

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