Wie der Notar zum Schutz des Verbrauchers bei Immobiliengeschäften und Bauträgerverträgen beiträgt.
Frankfurt, 11. Dezember 2019 – Wenn ein Unternehmer beispielsweise eine Immobilie an einen Verbraucher verkauft, spricht man vom Verbrauchervertrag. Ein klassisches Beispiel ist der sogenannte Bauträgervertrag. In einem neuen Fachbeitrag erklärt Notar Sonja Reiff von der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt, wie der Notar beim Vertragsabschluss und der Beurkundung zur Wahrung der Verbraucherrechte beiträgt und vor unliebsamen Überraschungen schützen soll.
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