Was zu beachten ist, wenn der letzte Wille neuen Umständen angepasst werden soll, erklärt Notarin Sonja Reiff aus Frankfurt in einem Fachbeitrag.
Frankfurt, 19. Dezember 2018 – Wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, ist oftmals auch die Regelung des Nachlasses anzupassen. Nicht nur bei der Errichtung eines Testamentes, sondern auch bei dessen Widerruf oder der Abänderung sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Erfolgt dies nicht, kann die neue Verfügung ungültig sein oder sie spiegelt nicht den tatsächlich beabsichtigten Willen wider. Worauf hierbei zu achten ist, erklärt Sonja Reiff, Notar bei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare in Frankfurt, in einem neuen Fachbeitrag auf der Kanzleihomepage.
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