Frankfurt, 12. August 2020 – Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine spezielle Form des Ehevertrages. Sie wird geschlossen, wenn die Eheleute bereits getrennt sind, ein Scheidungsverfahren kurz bevorsteht oder sie sich schon in einem laufenden Scheidungsverfahren befinden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden. Unabhängig von der Beurkundungspflicht ist der Notar der ideale erste Ansprechpartner für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Besteht Einigkeit zwischen den Partnern, ist eine zusätzliche Beauftragung von Rechtsanwälten häufig nicht notwendig.
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