Wie Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung für den Ernstfall vorsorgen erklärt Bettina Selzer, Notarin aus Frankfurt
Frankfurt, 8. März 2019 – Wer kann heute schon sagen, wie es einem morgen geht? Gerade für das Alter, aber nicht nur dafür, sollte man rechtzeitig vorsorgen. Auch ein Unfall kann die eigene Handlungsfähigkeit unverhofft beeinträchtigen. Wichtige Entscheidungen können dann vielleicht nicht mehr selbstständig getroffen werden. Bettina Selzer, Notarin in der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare aus Frankfurt, erklärt, wie durch Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung für den Ernstfall vorgesorgt werden kann.
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