Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, informiert über Funktion und Wirksamkeit der Abmahnung des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis
Frankfurt, 29. Januar 2013 – Die meisten verhaltensbedingten Kündigungen sind nur wirksam, wenn ihnen eine Abmahnung vorausgeht, unabhängig davon, ob sie fristgerecht oder fristlos ausgesprochen werden. Aus diesem Grund stellt eine Abmahnung für den Arbeitnehmer stets eine große Schrecksituation dar. Schließlich muss er möglicherweise in absehbarer Zeit mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Auf der anderen Seite ist es dem Arbeitgeber in der Regel verwehrt, eine Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers auszusprechen, wenn er ein solches Verhalten seines Arbeitnehmers längere Zeit geduldet und eine Abmahnung unterlassen hat. Weiterlesen „Arbeitsrecht: Die Abmahnung des Arbeitgebers“