02.09.2022

Der Ehevertrag zur Überwindung einer Krise in der Ehe

Von Notarin Bettina Selzer

Bei einem Ehevertrag denken viele Menschen immer noch an die Situation, dass einer der Ehegatten deutlich vermögender ist als der andere. Durch den vor der Heirat abgeschlossenen Ehevertrag möchte sie oder er nun verhindern, im Fall der Scheidung finanzielle Verluste zu erleiden. Eine eventuelle Scheidung soll durch einen Ehevertrag vereinfacht werden. Das kann tatsächlich ein Motiv sein, vor der Heirat einen Ehevertrag zu schließen. Ein Ehevertrag kann jedoch weit mehr und ist in vielen Situationen sinnvoll.

Beispielsweise kann auch ein nachträglich abgeschlossener Ehevertrag zu einer Ausgewogenheit und Stabilität der bereits bestehenden Ehe führen. Er kann helfen, gemeinsam erfolgreich eine Krise während der Ehe zu überwinden. Ein nachträglicher Ehevertrag ist jederzeit möglich. Auch ein bereits geschlossener Ehevertrag kann jederzeit durch beide Ehegatten gemeinsam beim Notar geändert werden.

Der Ehevertrag zur Überwindung von Krisen

Auch in der Rechtsprechung ist der Ehevertrag als Instrument zur Überwindung einer Krise anerkannt. Nach Abschluss des Ehevertrages kann die Ehe oftmals wieder viele Jahre harmonisch fortgeführt werden.

Besonders dann, wenn sich im Laufe der Jahre der Lebenssachverhalt oder die Vermögensverhältnisse stark abweichend von den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei der Heirat entwickelt haben, kann ein Ehevertrag die dabei entstandenen Ungleichheiten oder Risiken, die oftmals nur bei einem Ehegatten liegen, wieder ausgleichen.

Gründe für auftretende Ungleichgewichte während der Ehe

Wir Menschen verändern uns im Laufe der Zeit. Dies gilt auch in der Ehe. Auch hier verändern sich die Umstände und das Verhältnis zueinander. Manchmal wiegen diese Veränderungen für einen der beiden Partner schwerer als für den anderen.

Ursache hierfür kann zum Beispiel sein, wenn sich der Kinderwunsch nicht verwirklich hat, hohe Erbschaften eingetreten oder zu erwarten sind, ein Ehegatte ein Unternehmen gegründet hat, Unternehmer geworden ist, und bei einer Scheidung das Firmenvermögen und die Existenz des Unternehmers bedroht wären, oder wenn der Altersunterschied im Laufe der Jahre deutlicher geworden ist.

Auf veränderte Bedingungen mit einem Ehevertrag reagieren

Durch die erstmalige Errichtung eines Ehevertrages oder mit der Anpassung eines bestehenden Ehevertrages können Sie auf veränderte Bedingungen reagieren. Mit einem Notar oder einer Notarin kann hier in einem persönlichen Gespräch geklärt werden, welche Vereinbarungen in einem Ehevertrag geschlossen werden können, um einen gerechten Ausgleich für beide Ehegatten herzustellen.

Mit Unterstützung eines Notares können beide Ehegatten als gleichberechtigte Verhandlungspartner gemeinsam klären, ob beispielsweise eine Änderung des Güterstandes, der Abschluss eines Wertpapiersparvertrages zur Stärkung der Rente eines Ehegatten oder ein Unterhaltsverzicht die richtige Lösung wären.

So lassen sich die Interessen der Ehegatten abgrenzen und rechtssicher schützen. Wenn sich die Ehegatten zum Beispiel darauf einigen, den finanziell schwächeren Partner durch den Ehevertrag besser abzusichern, kann dies zur Beruhigung führen.

Auch das Verhältnis zu den Schwiegereltern wird sich vielleicht verbessern, wenn die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn sich zugunsten der gemeinsamen Kinder bzw. Enkelkinder in einem Ehevertrag dafür einverstanden erklärt, dass Erbe und Schenkungen verbunden mit jeweiligen Wertsteigerungen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden sollen.

Oftmals sind es nur kleine Vereinbarungen, die eine große Wirkung auf die Ehe und die gesamte Familie haben. So kann ein Ehevertrag nicht nur für den Fall der Scheidung vorsorgen. Er kann auch eine bestehende Ehe stabilisieren und für Sicherheit sorgen.

Der Notar Ihres Vertrauens kann Sie bei diesen Fragen begleiten und die notwendige Beurkundung vornehmen. Auch wir stehen Ihnen in unserem Notarbüro in Frankfurt gerne hierfür zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema

Überblick: Leistungen unseres Notariats im Familienrecht

Fachbeitrag: Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Fachbeitrag: Ehevertrag – Betreuungsunterhalt und Altersphasenmodell

Fachbeitrag: Informationen zum Familienrecht: Güterstand und Güterrecht

Fachbeitrag: Der Ehevertrag eines Unternehmers/einer Unternehmerin