Von Rechtsanwältin Sonja Reiff
Der GmbH-Fremdgeschäftsführer ist selbst nicht Gesellschafter der GmbH. Auf der einen Seite ist er das Organ der GmbH und kann diese rechtlich vertreten. Auf der anderen Seite kann er jedoch jederzeit von der Gesellschafterversammlung der GmbH ohne besonderen Grund als Geschäftsführer abberufen werden. Von der Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers ist wiederum der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers mit der Gesellschaft zu unterscheiden. So endet auch der Anstellungsvertrag nicht automatisch mit der Abberufung, sondern erst nach Kündigung mit der vereinbarten Kündigungsfrist. Weiterlesen „Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung“