Rechtsanwältin Sonja Prothmann, Frankfurt am Main
Als Überstunden bezeichnet man die Überschreitung der für das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers geltende regelmäßige Arbeitszeit, die sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben kann.
Der Arbeitgeber ist jedoch nicht ohne weiteres berechtigt, Überstunden gegenüber dem Arbeitnehmer anzuordnen. Nur für den Fall, dass eine Regelung über die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im Tarifvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag enthalten sind, darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Weiterlesen „Überstunden – Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung?“