Von Rechtsanwältin Notarin Bettina Schmidt
Bei der sogenannten „kleinen Aktiengesellschaft“ handelt es sich um kleine oder mittelständische Aktiengesellschaften, die ihre Aktien nicht an der Börse handeln. Aktiengesellschaften erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, zumal das Renommee der Aktiengesellschaft größer ist als das der GmbH. Weiterlesen „Warum Gründer der sogenannten „kleinen“ Aktiengesellschaft immer öfter den Vorzug gegenüber der GmbH geben“