Die Übertragung einer Immobilie hat weitreichende Folgen. Diese sollten frühzeitig bedacht und bei der Beurkundung der Schenkung entsprechend berücksichtigt werden.
Frankfurt, 21. September 2022 – Gerade aus steuerlichen Gründen kann es sinnvoll sein, Immobilienbesitz bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen. Steuerfreibeträge lassen sich so ausschöpfen und das Familienerbe erhalten. Gleichzeitig sind jedoch viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel wenn der Schenkende die Immobilien weiter nutzen möchte, oder für den Fall einer Scheidung des Beschenkten. Hierauf geht Bettina Selzer, berufen zum Notar in Frankfurt am Main, in einem neuen Fachbeitrag ein.
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