Von Notarin Bettina Selzer
Für die Gründung einer GmbH benötigt man in Deutschland die Mithilfe eines Notars. Die anfallenden Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und umfassen im Wesentlichen die wichtigen Punkte, die bei der GmbH-Gründung formal zu beachten sind.
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