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Wie sieht eine rechtsgültige Unterschrift aus? Wie bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich eine Urkunde oder einen Vertrag unterschreibe?

Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt am Main

Viele Menschen machen sich keine Gedanken darüber, wie sie unterschreiben müssen, damit sie einen Vertrag  oder eine Urkunde beim Notar gültig unterschreiben. Wenn die Unterschrift nicht den formalen Kriterien entspricht, ist sie jedoch unwirksam und der Vertrag kann ungültig sein.

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Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung

Von Notarin Sonja Reiff

Bei der Gestaltungspraxis von Testamenten und Erbverträgen häufen sich die Fälle mit Auslandsberührung; sei es, dass der Erblasser ausländischer Staatsbürger ist, er im Ausland lebt oder sich das zu vererbende Vermögen im Ausland befindet.

Liegt ein Erbvertrag oder Testament mit Auslandsberührung vor, muss zuerst überprüft werden, nach welchem Recht sich die Erbfolge überhaupt regelt. Gibt es entsprechende Staatsverträge zwischen Deutschland und weiteren Ländern, die vorrangig gelten? Bilaterale Abkommen bestehen unter anderem mit der Türkei, dem Iran und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Nach dem Deutsch-Türkischen Nachlassabkommen gilt für die Erbfolge beispielsweise das Recht der Staatsbürgerschaft und für Immobilien das Recht, in dem diese liegen. Für türkische Staatsbürger gilt somit grundsätzlich türkisches Erbrecht, während sich ihre deutsche Immobilie nach deutschem Recht vererbt. Anders herum gilt das Gleiche für Deutsche, die in der Türkei Immobilien haben. Es tritt daher eine sogenannte Nachlassspaltung auf.

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