Von Notarin Sonja Reiff
Übertragung von Immobilien, General- und Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügungen und die rechtzeitige Regelung des Nachlasses: Wenn wir älter werden, stellen sich viele Fragen sowohl zur eigenen Vorsorge als auch zur Nachlassregelung, zu Erbe und Testament. Der Notar ist hier Ihr optimaler Ansprechpartner. Von Amts wegen beschäftigt er sich regelmäßig mit den wesentlichen Fragestellungen im Erbrecht und Seniorenrecht. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt darf er Ihren Willen auch notariell beurkunden und kann Testamente und Vollmachten im zentralen Register der Notarkammer registrieren lassen.
Weiterlesen „Seniorenrecht und notarielle Vorsorge für Senioren“