Bettina Selzer, Notar in Frankfurt, erklärt wie eine Immobilienfinanzierung erfolgen kann, wenn der Verkäufer noch einen Kredit abbezahlt und eine Grundschuld auf die Immobilie eingetragen ist.
Frankfurt, 10. November 2020 – Viele Käufer einer Immobilie nehmen zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit auf. In der Regel wird dies durch den Eintrag einer Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank besichert. Doch wie kann eine Finanzierung erfolgen, wenn für den Verkäufer ebenfalls noch eine Grundschuld auf die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist?
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