Warum aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte, erklärt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt am Main
Frankfurt, 12. Juni 2014 – Die aktuelle Gesetzlage schreibt den Ärzten vor, alles Mögliche zur Lebenserhaltung ihrer Patienten zu unternehmen. Sie dürfen damit ohne die willentliche Anweisung des Patienten auch keine Maschinen zur künstlichen Ernährung oder Beatmung zum Zwecke der Lebensverlängerung abschalten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient dauerhaft im Koma liegt oder irreparable Gehirnschäden erlitten hat. Patienten haben jedoch das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen, zum Beispiel durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Weiterlesen „Die Patientenvorsorgevollmacht – auch jüngere Menschen sollten rechtzeitig vorsorgen“