Personen- und Vermögensschäden am Arbeitsplatz durch Missgeschick oder Arbeitsunfall: Wer haftet, wenn etwas passiert? Antworten von Rechtsanwältin Sonja Reiff aus der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin in Frankfurt am Main.
Frankfurt, 12. September 2013 – Einen Moment unachtsam und schon ist es passiert: Die umgestoßene Kaffeetasse ergießt sich über die Computertastatur. Ist der mögliche Schaden hierbei noch überschaubar, so können andere Fehler von Arbeitnehmern erhebliche Konsequenzen haben, zum Beispiel finanzieller Natur oder sogar zu Personenschäden führen. Doch wer kommt dann für den Schaden auf? Diese Frage war Inhalt eines Interviews, das hr-Info vor kurzem mit Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, ausstrahlte. Ausführlicher beleuchtet die Anwältin das Thema nun in einem Fachbeitrag auf ihrer Internetseite. Denn eine pauschale Antwort auf die Frage gäbe es leider nicht, so Anwältin Sonja Reiff. Weiterlesen „Die Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsrecht“