Erbrecht und Vorsorge


Die Aufhebung und Abänderung eines Testaments

Sonja Reiff, Notarin

Es kommt häufig vor, dass ein einmal errichtetes Testament nicht mehr aktuell ist, da sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers verändert haben und dieser daher auch die Regelungen in seinem Testament entsprechend anpassen möchte. Hintergrund kann beispielsweise die Trennung vom Partner sein oder, dass mittlerweile Kinder vorhanden sind, die auch bedacht werden sollen.

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Checkliste Testament

Wer sicher gehen will, dass der letzte Wille auch rechtssicher umgesetzt werden kann, muss einiges beachten. Eine Möglichkeit ist die Errichtung des Testaments beim Notar. Als Vorbereitung für die Beratung und Testamentserrichtung können Sie hier unsere kostenlose Checkliste herunterladen.

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Telefonaktion Frankfurter Rundschau: Absicherung der Familie

Donnerstag, 22. Juni 2017 von 17.30 bis 19.30 Uhr
Telefonaktion der Frankfurter Rundschau mit Notarin Bettina Selzer zum Thema „Wie sichere ich die Familie sinnvoll ab?“

Knapp 400.000-mal im Jahr geben sich Paare in Deutschland das „Ja-Wort“. Eine Hochzeit ist jedoch nicht nur emotional bewegend. Auch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht ändert sich für die neuen Ehegatten einiges, denn das Paar bildet nach der Hochzeit eine Wirtschaftsgemeinschaft: mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögensverhältnissen der Partner, auf deren Absicherung und die Vorsorge.

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Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung

Von Notarin Sonja Reiff

Bei der Gestaltungspraxis von Testamenten und Erbverträgen häufen sich die Fälle mit Auslandsberührung; sei es, dass der Erblasser ausländischer Staatsbürger ist, er im Ausland lebt oder sich das zu vererbende Vermögen im Ausland befindet.

Liegt ein Erbvertrag oder Testament mit Auslandsberührung vor, muss zuerst überprüft werden, nach welchem Recht sich die Erbfolge überhaupt regelt. Gibt es entsprechende Staatsverträge zwischen Deutschland und weiteren Ländern, die vorrangig gelten? Bilaterale Abkommen bestehen unter anderem mit der Türkei, dem Iran und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Nach dem Deutsch-Türkischen Nachlassabkommen gilt für die Erbfolge beispielsweise das Recht der Staatsbürgerschaft und für Immobilien das Recht, in dem diese liegen. Für türkische Staatsbürger gilt somit grundsätzlich türkisches Erbrecht, während sich ihre deutsche Immobilie nach deutschem Recht vererbt. Anders herum gilt das Gleiche für Deutsche, die in der Türkei Immobilien haben. Es tritt daher eine sogenannte Nachlassspaltung auf.

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Das Behindertentestament

Behinderte Kinder sind häufig auf Hilfe und Sozialleistungen angewiesen, so dass der Sozialhilfeträger im Erbfall auch auf den Erbteil oder Pflichtteil des Kindes zugreifen kann. Die Eltern wollen jedoch zum einen ihr Kind auch über ihren Tod hinaus versorgt wissen und zum anderen das Familienvermögen erhalten. Weiterlesen „Das Behindertentestament“


Das Behindertentestament

von Notarin Bettina Schmidt

Machen Eltern ein Testament, so wollen sie in der Regel gewährleisten, dass der überlebende Ehegatte sowie die Kinder ausreichend versorgt sind und das Familienvermögen in den nächsten Generationen erhalten bleibt. Haben die Eltern ein behindertes Kind, ist ihnen dessen Versorgung natürlich besonders wichtig. Weiterlesen „Das Behindertentestament“