von Notarin Sonja Reiff
Viele Paare und Ehepaare entscheiden sich für die testamentarische Gestaltung des sogenannten „Berliner Testamentes“. Dabei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, in dem sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen: Erst wenn beide Eltern verstorben sind, sollen die Kinder erben.