Durch die Übertragung von Immobilienbesitz zu Lebzeiten können Sie Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträge innerhalb der Familie mehrfach in Anspruch nehmen. Angesichts steigender Immobilienwerte sind die Freibeträge jedoch schnell erreicht. Dann bietet es sich an, nur einen Teil des Immobilienbesitzes zu übereignen.
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