von Notarin Sonja Reiff
Gerade bei größeren Vermögen macht es aus steuerlicher Sicht Sinn, Vermögen bereits zu Lebzeiten der Eltern auf ihre Kinder zu übertragen. Im Falle der Schenkung zu Lebzeiten sowie auch im Erbfall beträgt der Steuerfreibetrag jedes Kindes nach jedem Elternteil 400.000 € und somit von beiden Eltern zusammen 800.000 €. Dieser Steuerfreibetrag entsteht nach 10 Jahren wieder neu. Übertragen somit Eltern an ihre Kinder eine Wohnung oder ein Haus mit einem Wert von je unter 400.000 €, so ist dies steuerfrei. Nach Ablauf von 10 Jahren kann dann erneut eine Schenkung über diesen Wert steuerfrei stattfinden. Gleiches gilt, wenn der Erbfall mindestens 10 Jahre nach der Schenkung erfolgt. Auch dann entstehen die Steuerfreibeträge erneut.