Eine Klausel in den AGB einer Bausparkasse, die für Bausparkunden in der Darlehensphase eine Kontogebühr i.H.v. rd. 9,50 € jährlich vorsieht, ist zulässig. Dies entschied das OLG Karlsruhe in einem Urteil vom 16.6.2015.
Die Klausel verstoße nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und halte der – wegen ihres Charakters als bloßer Preisnebenabrede eröffneten – Inhaltskontrolle stand. Weiterlesen „Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase zulässig“